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Prävention sexualisierter Gewalt im Sport

Das Safe Sport-Forschungsprojekt konnte 2016 erstmals mit konkreten Zahlen belegen, dass sexualisierte Übergriffe nicht nur ein Problem in der Allgemeinbevölkerung sind sondern auch ein Problem des Sports. 

So wurde erhoben, dass jede*r dritte Leistungssportler*in im Laufe seiner*ihrer Karriere mindestens einmal Opfer sexualisierter Gewalt wurde bzw. wird. Die meisten Vorfälle passieren dabei vor Eintritt des 18. Lebensjahrs der betroffenen Person – dies spricht für besondere Risiken im Nachwuchsleistungssport und bestärkt die Notwendigkeit von spezifischen Präventionskonzepten.

Verpflichtungen für Vereine, Verbände, Olympiastützpunkte und Sportinternate

Im Dezember 2010 wurde von allen DOSB-Mitgliedsorganisationen die Vereinbarung „Schutz gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Vorbeugen, Hinsehen, Handeln!“ unterzeichnet. Seitdem sind diese Mitgliedsorganisationen verpflichtet, sich der Prävention sexualisierter Gewalt im Sport anzunehmen. So bedarf es neben der Erstellung von Schutzkonzepten, Fortbildungen und Schulungen der Trainer*innen sowie Mitarbeiter*innen, auch der Stärkung von Kindern und Jugendlichen im Sport.
Diese Prozesse stellen die Ausführenden vor große Herausforderungen, denn das Thema sexualisierte Gewalt ist aufgrund seiner Komplexität sehr schwierig und nur wenige Menschen mögen sich „freiwillig“ mit diesem unangenehmen Thema auseinandersetzen. So verständlich dies auf der einen Seite scheint, so verheerend ist es auf der anderen – denn auf einen Verdachts- oder Vorfall sexualisierter Gewalt kann und sollte man bestmöglich vorbereitet sein.
Und ICH kann DICH (und EUCH) hierbei gerne unterstützen!

Bei sexualisierter Gewalt im Sport handelt es sich um einen Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem „Mittel“ der Sexualität. Das bedeutet, dass ein Mensch ganz bewusst die Intimsphäre einer anderen Person verletzt und sein Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme von sexuellen Handlungen befriedigt. Dabei werden häufig Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisse ganz bewusst ausgenutzt. Die Ausübung sexualisierter Gewalt kann dabei von Erwachsenen sowie von Kindern und Jugendlichen ausgehen.
Wichtig zu betonen ist, dass sexualisierte Gewalt strafrechtlich relevantes Verhalten beinhaltet und Grenzverletzungen in einer „Grauzone“ beschreibt.

  • Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt,
    • sexistische Witze
    • sexuell anzügliche Bemerkungen
    • Mitteilungen/Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt

 

  • Sexualisierte Gewalt durch Grenzverletzungen
    • unangemessene Berührungen/Massagen
    • sich vor anderen ausziehen oder exhibitionieren müssen
    • betroffene Person auffordern, mit ihr alleine zu sein

 

  • Sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt,
    • Küsse
    • sexuelle Berührungen
    • versuchter Sex sowie Sex mit Penetration (gegen den Willen der Betroffenen)

Ich ermögliche eine Zusammenarbeit mit:

  • Vereinen und Verbänden, durch
    • Fortbildung der Trainer*innen bei Aus- und Weiterbildungen zum Lizenzerwerb oder zur Lizenzverlängerung
    • Hilfe bei der Erstellung von Schutzkonzepten nach dem dsj-Stufenmodell oder PotAs
    • Schulungen von Trainer*innen, Mitarbeiter*innen und/ oder PSG-Ansprechpartner*innen
    • Stärkung und Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen
    • Informationsabende für Eltern und Mitglieder

Folgende Leistungen biete ich an:

  • Vorträge
  • Workshops
  • Aus- und Weiterbildungen für Trainer*innen
  • Hilfe bei der Weitervermittlung von ratsuchenden Personen (Sportler*innen, Trainer*innen und PSG-Ansprechpartner*innen)

Solltest du derzeit oder in der Vergangenheit von sexualisierter Gewalt (im Sport) betroffen gewesen sein, kannst du dich auch direkt an eine Fachberatungsstelle wenden. Die Kontaktaufnahme erfolgt anonym und ist kostenfrei.

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Du erreichst mich per E-Mail unter kontakt@sportpsychologin-hamburg.de, per Telefon unter 0162 369 327 5 oder per Kontaktformular unter Kontakt

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